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   BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79   

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https://dejure.org/1981,2641
BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79 (https://dejure.org/1981,2641)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1981 - 4 AZR 289/79 (https://dejure.org/1981,2641)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 (https://dejure.org/1981,2641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks - Wetterschutzfassaden aus Aluminium - Reiner Leichtmetallbau - Geltungsbereich des BauRTV

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn mit den Arbeitsmethoden des Dachdeckerhandwerks Wandflächen von Häusern verkleidet werden (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Während in dem dem Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - zugrundeliegenden Fall der damalige Beklagte, selbst ein Dachdecker, auf Wandflächen mit den Arbeitsmethoden des Dachdeckerhandwerks zu Verkleidungszwecken Platten aus Schiefer, Kupfer, Eternit und Kunststoff und nur ausnahmsweise Metall platten anbrachte, verwendet vorliegend der Beklagte nämlich unstreitig als Werkstoff nur Aluminiumprofile eines bestimmten Herstellers.

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß "Isolierarbeiten", die der BRTV-Bau 1971 ausdrücklich nennt, vom fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfaßt werden (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79
    Dabei knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung an, wonach Betriebe, die Zwischendecken aus Metall anbringen, nicht unter den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen, obwohl solche Decken u.a. auch Isolierzwecken dienen (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), und dasselbe für Betriebe des Kabelbaus zutrifft, auch wenn bei ihnen neben der eigentlichen Kabelverlegung im Sinne einer Hilfsfunktion Kabelgräben auszuheben und nach der Kabelverlegung wieder zuzuschütten sind (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung -

    Auszug aus BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79
    Dabei knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung an, wonach Betriebe, die Zwischendecken aus Metall anbringen, nicht unter den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen, obwohl solche Decken u.a. auch Isolierzwecken dienen (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), und dasselbe für Betriebe des Kabelbaus zutrifft, auch wenn bei ihnen neben der eigentlichen Kabelverlegung im Sinne einer Hilfsfunktion Kabelgräben auszuheben und nach der Kabelverlegung wieder zuzuschütten sind (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk -

    Hierbei kommt es nach der Senatsrechtsprechung und in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht maßgeblich darauf an, ob die Arbeitnehmer der Beklagten überwiegend Arbeiten verrichten, die nach Anschauung der beteiligten Berufskreise und damit nach den Berufsbildern sowie dem Berufsrecht, der fachlichen Tradition, insbesondere nach der praktischen Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben bzw. den angewandten Arbeitsmethoden dem Dachdeckerhandwerk zugehören (vgl. BAG Urteile vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Überschneidung des Tätigkeitsbereichs dieser beiden Berufe hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 - (AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) festgestellt.

    Da das Berufsbild der Berufe des Dachdeckers und des Klempners vorliegend keine Zuordnung des Betriebs der Beklagten zu ausschließlich einem dieser beiden Handwerke zuläßt, kommt es entscheidend darauf an, nach welchen Arbeitsmethoden die Beklagte die Dächer eindeckt (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Damit hat das Landesarbeitsgericht, der Senatsrechtsprechung folgend, zum einen auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit und zum anderen auf die Arbeitsmethoden abgestellt (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 - AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 195/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Hierbei ist maßgebend, ob die Arbeiten der Beklagten nach den speziellen und herkömmlichen Arbeitsmethoden des Malerhandwerks von entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmern ausgeführt werden (vgl. BAG Urteil vom 21, Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 -, AP Nr, 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) Das Landesarbeitsgericht hat für den Betrieb der Beklagten das Vorliegen einer handwerksmäßigen Betätigung mit unzutreffender Begründung verneint.
  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Damit hat das Landesarbeitsgericht, der Senatsrechtsprechung folgend, zum einen auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit und zum anderen auf die Arbeitsmethoden abgestellt (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 - AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 195/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

    Damit hat das Landesarbeitsgericht, der Senatsrechtsprechung folgend, zum einen auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit und zum anderen auf die Arbeitsmethoden abgestellt (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 - AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 195/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
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